Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten in allen wesentlichen Bereichen des Arbeitsrechts, sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im Betriebsverfassungsrecht.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht dabei die Vertretung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern in laufenden oder drohenden Kündigungsschutzverfahren.
Doch auch wenn es nicht gleich um den Bestand des Arbeitsverhältnisses, sondern um Fragen im Rahmen eines laufenden Arbeitsverhältnisses geht, werden wir für Sie tätig. Dabei spielen häufig Fragen aus dem Bereich Lohn- und Gehaltsansprüche, Abmahnung, Urlaub, Krankheit oder Schlechtleistung bzw. die mögliche Verletzung von Nebenpflichten wie Verschwiegenheit oder Wettbewerbsverbot eine Rolle. Gerade im Bereich von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten können wir auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Darüber hinaus wahren wir Ihre Interessen bei Fragen aus dem Bereich des Arbeitsförderungsrechts, dem Recht der Berufsaus- und weiterbildung oder wenn es Fragen über Arbeitslosengeld.
Vielfach entwerfen wir im Rahmen des Arbeitsvertragsrechts Anstellungsverträge und andere Vereinbarungen oder überprüfen bereits vorhandene Verträge, ob sie einer Anpassung an die jeweils aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht bedürfen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Begleitung von Auseinandersetzungen zwischen höheren bzw. leitenden Angestellten und/oder Organen und ihren jeweiligen Arbeitgebern.
Ihr erster Ansprechpartner für den Bereich Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Bauer.
