Erbrecht
Neben dem Aufbau eines Vermögens zählt die kluge Weitergabe des Erreichten an die nächste Generation zu den großen Lebensleistungen. Wir beraten Sie vorbereitend und haben dabei neben der rechtlichen Sichtweise selbstverständlich auch die steuerlichen Auswirkungen im Auge. Durch die Erstellung einer klaren, überlegten Nachlassregelung sichern Sie nicht nur den Fortbestand oder den gewünschten Einsatz Ihres Vermögens, sondern beugen auch etwaigem späteren Streit zwischen den Berechtigten vor.
Auch wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, sind wir bei unserer Beratung mit Rücksicht auf familiäre Bindungen darauf bedacht, Konflikte soweit möglich zu vermeiden. Sollte sich ein Streit jedoch nicht umgehen lassen, setzen wir uns für Ihre Interessen konsequent ein.
Ihr erster Ansprechpartner im Erbrecht ist Herr Rechtsanwalt Oberschilp.
