Familienrecht

Das Familienrecht regelt weite Teile des Miteinander-Lebens – ob in der Ehe oder in einer anderen Gemeinschaft. Kommt es in diesem privaten Bereich zu Problemen, sind alle Beteiligten nicht nur emotionalen Belastungen ausgesetzt, sondern auch von rechtlichen Fragen betroffen. Plötzlich stellen sich z.B. im Falle einer Trennung drängende Fragen:

  • Wie regeln sich Umgang und Sorge für gemeinsame Kinder?
  • Wie viel Unterhalt kann ich beanspruchen oder muss ich zahlen?
  • Was wird aus der gemeinsamen Wohnung und dem sonstigen Vermögen?

Es ist die Trennung und nicht die später möglicherweise folgende Scheidung, die das Leben der Eheleute entscheidend verändert. Zu diesem Zeitpunkt ist nicht nur die emotionale Belastung am stärksten, hier sind auch rechtliche Entscheidungen zu treffen, deren Konsequenzen die Betroffenen mitunter über Jahre begleiten werden. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, bereits zum Zeitpunkt einer sich anbahnenden oder gerade erfolgten Trennung sich anwaltlich beraten zu lassen.

Bereits in der Trennungssituation ergeben sich Fragen zu folgenden Rechtsbereichen:

Bei uns erhalten sie Antworten auf alle diese Fragen. Dabei sind wir stets bestrebt, Ihre Interessen außergerichtlich zu regeln, etwa durch Abschluss einer Trennungsvereinbarung. Sollte eine einvernehmliche Regelung der wesentlichen Fragen jedoch nicht möglich sein, werden wir Ihre Interessen auch vor Gericht konsequent verfolgen.

Insbesondere zu den Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Einkommen und/oder Vermögen hat sich die in unserer Kanzlei gängige Teamarbeit vor allem der Fachanwälte für Familienrecht und Steuerrecht bewährt.

Trennungsunterhalt

Bereits unmittelbar nach der Trennung kann ein Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Unterhalts bestehen. Dieser sogenannte Trennungsunterhalt gilt für die Zeit der Trennung bis zur Rechtskraft einer Scheidung. Zur Berechnung eines solchen Anspruches sind Auskünfte über die jeweilige Einkommenshöhe einzuholen und die Zahlen sodann in einer meist komplizierten Berechnung des Trennungsunterhalts zu verarbeiten. Gerade hier gilt es zur Vermeidung von Rechtsnachteilen schnell zu handeln.

Nachehelicher Unterhalt

Im Anschluss an einen Trennungsunterhalt kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen, der für die Zeit nach einer Scheidung mitunter über Jahre zu zahlen ist. Bei diesem Bereich handelt es sich um die umstrittenste Scheidungsfolge. Daran hat sich auch nach der Unterhaltsreform zum 01.01.2008 nichts geändert. Anwaltlicher Rat ist daher unerlässlich.

Auch lange nach einer Scheidung kann Beratungsbedarf entstehen. Unterhaltsansprüche können sich etwa aufgrund veränderter Einkommensverhältnisse ändern, neu entstehen oder auch wegfallen. Wir helfen Ihnen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Kindesunterhalt

Wie weitläufig bekannt, berechnet sich der Kindesunterhalt nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle. Die Besonderheiten des Einzelfalls müssen jedoch stets beachtet werden. Zudem machen die regelmäßigen Änderungen der Düsseldorfer Tabelle, die Veränderung von Einkommen, Kindergeld sowie nicht zuletzt das Erreichen der nächsten Altersstufe des Kindes eine anpassungsfähige Regelung erforderlich.

Sorge- und Umgangsrecht

Im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung kommt der Regelung von Sorge- und Umgangsrecht hinsichtlich der gemeinsamen Kinder besondere Bedeutung zu. Auch wenn beide Elternteile naturgemäß das Wohl der Kinder im Blick haben, kann es aufgrund anderer Konflikte der Eltern im Zusammenhang mit der Trennung auch zu Auseinandersetzungen über die Kinder kommen. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach tragfähigen Lösungen.

Ehewohnung und Hausrat

Sollten sich die Eheleute endgültig trennen, ist zu klären, wer die gemeinsame Wohnung weiter bewohnen wird und wie der Hausrat aufgeteilt werden soll. Besteht gemeinsames Eigentum an einer Immobilie, muss diese meist veräußert oder einem der Ehepartner zugeordnet werden. Dabei sind Wechselwirkungen sowohl zum Unterhaltsrecht als auch zum ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich) zu beachten. Wir beraten Sie mit besonderem Blick auf Ihre wirtschaftlichen Interessen.

Zugewinnausgleich

Soweit während der Ehe kein Ehevertrag geschlossen wurde, leben Ehegatten während der Ehe in sogenannter Zugewinngemeinschaft. Nach dem Scheitern der Ehe sind die Vermögens- und Eigentumsverhältnisse der Ehegatten zu ermitteln und die erwirtschafteten Vorteile auszugleichen. Wir beraten Sie unter Beachtung der zum 01.09.2009 in Kraft getretenen Güterrechtsreform und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Scheidung

Bei Durchführung eines Ehescheidungsverfahrens muss nach dem Gesetz zumindest einer der Ehegatten anwaltlich vertreten sein. Mit dem Scheidungsverfahren verbunden ist in der Regel auch das Verfahren auf Durchführung des Versorgungsausgleich, welches die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften regelt. Im Streitfall kommen weitere Folgesachen wie etwa die Regelung des nachehelichen Unterhalts hinzu.

Auch wenn die Ehegatten in der Regel mindestens ein Jahr bis zur Scheidung getrennt leben müssen, ist es häufig sinnvoll, schon zum Zeitpunkt der Trennung vorausschauende und verlässliche Regelungen zu treffen.


Ihr erster Ansprechpartner im Familienrecht ist Herr Rechtsanwalt Oberschilp.


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