Gesellschaftsrecht
und Wirtschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht kann der Anwalt ohne tiefgehende Kenntnisse des Steuerrechts heute nicht mehr seriös beraten. Wir haben aus diesem Grunde diese Rechtsgebiete miteinander verzahnt. Neben der Gesellschaft vertreten wir häufig deren Gesellschafter, auch in gesellschaftsinternen Auseinandersetzungen.
Wir beraten die zukünftigen Gesellschafter schon bei der Gründung, z.B. bei der Wahl der optimalen Rechtsform, beim Entwurf von Gesellschaftsverträgen oder Gesellschafterbeschlüssen.
Hierzu gehören häufig Fragen aus dem Bereich von Kapitalmaßnahmen einschließlich des Eigenkapitalersatzrechts und des An- bzw. Verkaufs von Gesellschaftsanteilen.
Ein Schwerpunkt liegt in der Begleitung sowohl der Gesellschaft als auch der Gesellschafter in oder bei einer drohenden Krise bzw. Insolvenz. Dabei können Fragen zur Unterkapitalisierung und Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter eine Rolle spielen. Natürlich muss neben einer häufig angestrebten Sanierung auch stets die Möglichkeit der Insolvenz und die daraus resultierenden Risiken für Geschäftsführung und Gesellschafter berücksichtigt werden.
Bei entsprechender Notwendigkeit haben wir deshalb auch immer einen Blick auf mögliche wirtschaftsstrafrechtliche Risiken und streben in Zusammenarbeit im Team deren Vermeidung bzw. Minimalisierung an.
Ihr erster Ansprechpartner für den Bereich Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwalt Bauer.
