Kosten / Vergütung
Ein faires und transparentes Vergütungssystem für unsere Mandanten ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Konzeptes. Die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung hängen grundsätzlich von den folgenden Parametern ab:
- gesetzliche Vorgaben (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz),
- Umfang und Schwierigkeit der zu bearbeitenden Rechtsfragen,
- Qualifikation des Rechtsanwalts,
- das vom Rechtsanwalt eingegangene Haftungsrisiko,
Auf dieser Grundlage bieten wir unseren Mandanten die nachfolgenden Konditionen.
Erstberatung, EUR 190,00 zzgl. USt:
Dieses pauschale Honorar fällt an für den ersten Beratungsabschnitt.
Er besteht regelmäßig aus einem Gespräch auf der Grundlage von vorher
zugesandten Unterlagen des Mandanten. Die Erstberatung dient der
Vertrauensbildung, der Aufklärung des Sachverhalts, der Identifizierung
der rechtlichen Probleme und des Beratungsbedarfs.
Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz):
Hierbei erfolgt die Abrechnung auf Basis des Gegenstands- bzw.
Streitwertes. Der Gegenstands. bzw. Streitwert bemisst sich nach
dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten an dem Verfahren. Je
höher der Gegenstands- bzw. Streitwert, desto höher die Gebühren.
Für einzelne Verfahrensabschnitte (z.B. Einleitung des Verfahrens
oder Teilnahme an einem Termin) fallen gesonderte Gebühren an,
deren Höhe sich nach dem Wert bemisst. Der genaue Wert ergibt
sich hierbei aus dem Gesetz. Das Gericht berechnet die Gerichtskosten
nach einem ähnlichen System.
Stundensätze gemäß Honorarvereinbarung, ab EUR
200,00 zzgl. USt:
Soweit Sie nach der Erstberatung eine weitere anwaltliche Beratung
oder Vertretung wünschen, bemisst sich unser Honorar grundsätzlich
nach dem tatsächlich angefallenen zeitlichen Aufwand. Der Mandant
erhält auf Wunsch eine Einschätzung des zeitlichen Rahmens für die
beauftragten Maßnahmen. Außerdem erstellen wir Abrechnungen mit
einer genauen Aufstellung der durchgeführten Tätigkeit und dem
zeitlichen Aufwand.
Möglichkeiten zur Reduzierung oder Ausschaltung des
Kostenrisikos:
Als moderne Kanzlei bieten wir Ihnen alle zulässigen Möglichkeiten,
Ihre Kosten und das Kostenrisiko zu reduzieren oder ganz auszuschalten.
Hierzu zählen u.a. die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (im
Einzelfall) und auch die Einschaltung eines Prozessfinanzierers.
Im Einzelfall bieten wir auf Wunsch auch spezielle Konditionen für Rahmenverträge sowie Festpreise an.
