Steuer- und Abgabenrecht

Wir beraten im Vorfeld und vertreten gegenüber den Finanz- und Zollbehörden bzw. dem Finanzgericht insbesondere in ertragssteuerlichen Fragen. Ein Schwerpunkt bildet dabei die Besteuerung der Gesellschaft und ihrer Anteilseigner sowie die Besteuerung ihrer sonstigen Leistungsträger. Hierbei spielen häufig Haftungsfälle eine Rolle.

Vielfach werden wir auch in Veräußerungsfällen hinzugezogen – auch wenn die Besonderheiten bei Beteiligung von Angehörigen zu berücksichtigen sind.

Für unsere Mandanten führen wir Einspruchs- und Klageverfahren vor den Finanz- und Zollbehörden und den Finanzgerichten. Häufig vertreten wir Mandanten, die sich dem Vorwurf der Steuerverkürzung oder eines Zollvergehens ausgesetzt sehen.

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass ein Engagement zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, etwa schon vor oder während einer Steuer- bzw. Betriebsprüfung oder eines Ermittlungsverfahrens wünschenswert ist, um spätere Einspruchsverfahren oder Prozesse vor Gericht möglichst zu vermeiden bzw. vorzeitigen Verlust von Rechten entgegen zu wirken.

Unser Team arbeitet in geeigneten Fällen eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.

Ihr erster Ansprechpartner für den Bereich Steuerrecht und Abgabenrecht ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Bauer.


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