Strafrecht

Strafrecht ist heute ein enorm weites Feld, das kaum noch einen Lebensbereich auslässt und deshalb auch schon lange nicht nur im Strafgesetzbuch zu finden ist. Selbst als Fachanwalt, als Spezialist für Strafrecht kann man nicht mehr das ganze Strafrecht auf höchstem Niveau beherrschen. Auch hier beschränken wir uns deshalb auf bestimmte Kernbereiche, die man am ehesten mit

  • Vermögensstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht und
  • Steuerstrafrecht

Bezeichnen kann.

Hierunter fallen Delikte wie alle Arten von Betrugsstraftaten, Untreue und Erpressung (Vermögensdelikte), Insolvenzdelikte, Bilanzdelikte, Bestechung, Vorteilsnahme, Geldwäsche oder Urheberstrafrecht illegale Arbeitnehmerüberlassung und sogenannte Schwarzarbeit (Wirtschaftsrecht), Steuerkürzung, Zollvergehen und Steuerhinterziehung (Steuerstrafrecht). Diese Aufzählung ist keineswegs vollständig, zeigt aber unsere strafrechtliche Ausrichtung, die häufig auch internationale Bezüge aufweist und mitunter auch sogenannte organisierte Kriminalität und staatschutzrechtliche Straftaten umfasst.

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Betroffene eines Strafverfahrens sind in der Regel ganz außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt. Beschuldigten, wie aber auch schwer geschädigten Opfern kann es widerfahren, dass diese Belastungen mit zunehmender Verfahrensdauer unerträglich werden und weite Teile des beruflichen und sozialen Lebens, wie auch der emotionalen Befindlichkeit lähmen können.

Bei Ermittlungen gegen Verantwortliche börsennotierter Unternehmen beispielsweise zeigen sich die Nebenwirkungen eines Strafverfahrens mitunter bis hinein in die Entwicklung der Kurse.

Neben der eigentlichen juristischen Arbeit halten wir deshalb eine diskrete vertrauensvolle, aber unaufdringliche Betreuung und Beratung unserer Mandanten für einen notwendigen Teil unseres Angebotes.

Vorranging allerdings erfordert effektive Interessenwahrung im Strafverfahren zunächst eine umfassende Informationsbeschaffung, einen scharfen Blick auf die objektive Lage, sowie weitestgehende Kenntnis der verfolgungsbehördlichen Einschätzungen. Der Apparat verfügt über erhebliche Macht und oft genug auch über ausgeprägte Verurteilungsbereitschaft. Wichtig ist daher vor jeder Erklärung oder Rechtfertigung gegenüber den Behörden die sorgfältige Erarbeitung eines sachlich, juristisch und strategisch durchdachten und konsequenten Vorgehens. Den hierzu nötigen Einblick und Einfluss kann man sich nicht frühzeitig genug verschaffen. Der beste Zeitpunkt zum Einschalten eines Rechtsanwaltes ist deshalb stets der frühest mögliche, geboten geradezu vor Abgabe jedweder Erklärung.

Erheblich besser ist es, strafrechtliche Ermittlungen vorausschauend zu vermeiden oder zumindest sich rechtzeitig darauf vorzubereiten. Neben bzw. noch vor einer engagierten und sachgerechten Strafverteidigung liegt ein Schwerpunkt unserer Arbeit in der prophylaktischen Beratung, insbesondere in Krisenlagen des Unternehmens oder steuer- und abgabenrechtlichen Problemlagen.

Nicht zu unterschätzen ist in einigen Fällen die Herausforderung, die sich neben allem anderen durch die Begehrlichkeiten der Medien ergibt. Mitunter verunsichert und wirkt unvorteilhafte oder gar schädigende Berichterstattung länger nach, als das Strafverfahren selbst. Auch hier gilt es, das eigene Mitteilungsverhalten strategisch wie inhaltlich rational zu gestalten und einen förderlichen Medienkontakt zu organisieren.

Aber nicht nur dann, wenn die Medien berichten, auch in vielen anderen Fällen erfordert die Lösung strafrechtlicher Probleme ebenso vor wie während eines förmlichen Strafverfahrens ein hohes Maß an Organisation, Koordination und Kooperation. Oft ist die Verteidigung mehrerer Beschuldigter zwischen den verschiedenen Rechtsanwälten zu koordinieren. Nicht selten entstehen Kollisionslagen mit Verpflichtungen anderer Art, wie bspw. Gegenüber Versicherungen, Geldinstituten, dem Fiskus oder dem Arbeitgeber. Falls Geschädigte bekannt sind, könnte auch hier eine sensible Vermittlung anzuraten sein, wie überhaupt Fragen der Schadenwiedergutmachung eine menschliche Bedeutung erlangen können. Bei allem aber stehen immer die Rechte, Interessen und Möglichkeiten, sowie der Schutz unserer Mandanten im Mittelpunkt unserer Leistungen.

Ihr erster Ansprechpartner in strafrechtlichen Angelegenheiten ist Rechtsanwalt Piplak.


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