Vor Gericht und Ausserhalb
Recht zieht Grenzen
und eröffnet Möglichkeiten zugleich.
wir erkennen Grenzen,
und entwickeln Möglichkeiten.
Nach geltendem Recht geht keineswegs alles, nicht alles ist erlaubt, und manches geht, aber lohnt sich nicht. Die Möglichkeiten des einen sind oft die Grenzen des anderen. Und unzählige Grenzen setzt das Recht generell für alle.
Kennen sie die? Wohl kaum. Gefühlsmäßig vielleicht oder intuitiv? Vergessen Sie's. Wir reden hier nicht von Moral, Ethik oder dem sogenannten gesunden Menschenverstand, wir reden von Recht und Gesetz. Das ist etwas anderes, ein eigenes System nämlich.
Im System rechtlicher Begrenzungen gemeinsam mit unseren Mandanten Möglichkeiten zu optimieren, das machen wir. Nicht selten wird hierbei erforderlich, Ziele zu überdenken und anzupassen. Auch das machen wir. Und wir finden einen Weg, wenn es ihn gibt. Gehen müssen sie ihn selbst, aber wir begleiten, beraten und betreuen Sie, soweit Sie es wollen oder es Ihnen aufgezwungen ist.
Besonders stark empfunden wird der Zwang des Gesetzes in der Regel bei drohenden oder laufenden Strafverfahren. In solchen Fällen geht es oft sowohl wirtschaftlich, als auch persönlich und sozial um geradezu existenzielle Fragen.
Einige kennen die Grenzen die sie überschreiten. Manche nicht. Viele dieser Grenzen sind kaum noch erkennbar. Die Unkenntnis allein aber schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Deshalb braucht es rechtzeitige wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Prophylaxe neben engagierter Strafverteidigung. Auch das machen wir.
